GetrStG Wien: §§ 1 und 2
Breiförmige Nahrungsmittel (hier Milch-Shakes) sind nicht zum Trinken bestimmt, daher keine Getränke, sondern Speisen.
VwGH 13. 12. 1985, 84/17/0067
GetrStG Wien: §§ 1 und 2
Breiförmige Nahrungsmittel (hier Milch-Shakes) sind nicht zum Trinken bestimmt, daher keine Getränke, sondern Speisen.
VwGH 13. 12. 1985, 84/17/0067