EStG § 34
Der Anschluß eines Hauses an das öffentliche Kanalnetz ist objektiv geeignet, den Wert des Hauses zu erhöhen, und führt daher zu keiner außergewöhnlichen Belastung. Die Wiederherstellung eines zerstörten Kanalanschlusses ist nicht anders zu beurteilen als der Ersatz einer Senkgrube durch den erstmaligen Anschluß an das öffentliche Kanalnetz.