GrEStG § 1 Abs 3
Gehört der KG ein Grundstück und werden alle Anteile an der Komplementär-GmbH in einer Hand vereinigt, so führt dies selbst dann zu keiner GrESt, wenn der einzige Kommanditist zugleich Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH ist.
VwGH 27. 6. 1985, 84/16/0194