EStG § 31
Wurde eine wesentliche Beteiligung unentgeltlich (hier im Wege einer Schenkung auf den Todesfall) erworben, so unterliegt deren Veräußerung einer Besteuerung nach § 31 EStG. Bei Emittlung der Einkünfte sind dem Veräußerungserlös die Anschaffungskosten des Geschenkgebers gegenüberzustellen.