Keine Rückstellung für Kosten künftiger Betriebsprüfungen
Die dt Finanzverwaltung hat zu der Frage, ob für Aufwendungen, die einem Unternehmen dadurch entstehen, daß bei ihm in der Zukunft steuerliche Betriebsprüfungen durchgeführt werden, Rückstellungen gebildet werden können folgende Auffassung vertreten: