ArbVG § 101
Die Versetzung einer Arbeitnehmerin von einem Arbeitsplatz, an dem sie neben Schreibarbeiten auch mit einer gewissen Verantwortung, Selbständigkeit und Eigeninitiative verbundene Arbeiten verrichtet, auf einen Arbeitsplatz, an dem sie nur Schreibarbeiten nach Diktat durchzuführen hat, ist mit einer Verschlechterung der sonstigen Arbeitsbedingungen iSd § 101 ArbVG verbunden.