MSchG: §§ 14 Abs 4, 15 Abs 2 KV Handelsangestellte: GehO C
§§ 14 Abs 4 und 15 Abs 2 MSchG aliquotieren den Urlaubsbeihilfenanspruch in Kalenderjahren mit Wochengeldbezug bzw Karenzurlaub unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß der Urlaub konsumiert wird.