Nachdem der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 25. 7. 1985 die „Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte“ verabschiedet hat (vgl dazu Posch, RdW 1985, 299), verfaßte nun das BMJ einen weitgehend damit übereinstimmenden Entwurf für ein Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Dadurch soll vor allem aus handelspolitischen Überlegungen die Rechtslage in Österreich an die für die Staaten der EG durch die Richtlinie vorgesehene angepaßt werden.