vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozeßkosten für Scheidung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 195 Heft 6 v. 1.6.1986

EStG § 34

Begehrte der Bf die Scheidung im Streitverfahren trotz Fehlens eindeutiger und überzeugender Beweise für die Schuld des Ehegatten, dann hat der Bf das Kostenrisiko, welches mit dem streitigen Scheidungsverfahren verbunden war, freiwillig auf sich genommen (die Ehe wurde schließlich einvernehmlich geschieden).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!