EStG § 2
Die Aussage des Erk 25. 6. 1969, Slg 3936 F, Einkünfte aus einem Fruchtgenuß sind keine originären Einkünfte, wenn der Fruchtgenuß in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht eingeräumt wird, hält der VwGH nicht mehr aufrecht (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung).