ABGB § 879 Abs 1
Eine im überwiegenden Interesse des Arbeitnehmers liegende Vereinbarung über die Rückzahlung erheblicher Kosten für eine Ausbildung, welche dem Arbeitnehmer die Erzielung eines wesentlich höheren Einkommens ermöglicht, ist auch bei fünfjähriger Verpflichtungsdauer des Arbeitnehmers nicht sittenwidrig.