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Telefonanlage ohne Zielnummernregistrierung nicht zustimmungspflichtig

ArbeitsrechtRdW 1986, 182 Heft 6 v. 1.6.1986

Gem § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG bedarf die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates, sofern diese Maßnahmen bzw Systeme die Menschenwürde berühren.

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