Bei Vorbestellungen von Zimmern in Beherbergungsunternehmen oder von Ferienwohnungen treten immer wieder Hindernisse auf, die es dem Besteller unmöglich oder unzumutbar machen, von der Unterkunft zur in Aussicht genommenen Zeit Gebrauch zu machen; häufig wird es sich um Krankheit, familiäre Probleme oder berufliche Erfordernisse handeln. Es stellt sich dann die Frage, ob der Besteller in solchen Fällen die Reservierung ohne weiters, dh ohne Zahlungspflichten, rückgängig machen kann.