BewG § 13 Abs 3
Aus dem im § 13 Abs 3 BewG vorgesehenen „Paketzuschlag“ (Werterhöhung der Anteile an einer GmbH auf Grund eines qualifizierten Beteiligungsausmaßes) kann nicht abgeleitet werden, daß der Wert von GmbH-Anteilen bei einem besonders geringen Beteiligungsausmaß unter dem gemeinen Wert der Einzelanteile anzusetzen ist.