EStG §§ 25 Abs 1 Z 1, 32 Z 1 lit a
Wird einem Steuerpflichtigen die verbindliche Zusage erteilt, daß mit ihm nach Auflösung seines bisher mit einem anderen Arbeitgeber bestehenden Dienstverhältnisses ein Angestelltenverhältnis eingegangen wird, und erhält er bei Nichteinhaltung dieser Zusage eine Entschädigung, so handelt es sich dabei um Einkünfte gem § 25 Abs 1 Z 1 iVm § 32 Z 1 lit a EStG.