EStG §§ 22 Abs 1 Z 3, 23 Z 2
GewStG: § 1 Abs 2 Z 1
Ob eine Tätigkeit von Ehegatten im Rahmen einer GesnbR ausgeübt wird, ist auf Grund der Verhältnisse des Einzelfalles zu untersuchen und erfordert zusätzlich, daß die gemeinsame Betätigung nach außen ausreichend erkennbar ist.