EStG §§ 16, 28
In der Vereinbarung unangemessen hoher Gebühren bei sogenannten Bauherrenmodellen zur Erlangung von sofort abziehbaren Werbungskosten kann ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegen.
BFH 29. 10. 1985, IX R 107/82
EStG §§ 16, 28
In der Vereinbarung unangemessen hoher Gebühren bei sogenannten Bauherrenmodellen zur Erlangung von sofort abziehbaren Werbungskosten kann ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegen.
BFH 29. 10. 1985, IX R 107/82