EStG §§ 6, 7
Von den Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft ist keine AfA zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft eine der Art nach freiberufliche Tätigkeit ausübt und sich in den Anschaffungskosten für die Anteile ein Praxiswert der Kapitalgesellschaft niedergeschlagen hat; ein Durchgriff ist unzulässig.