ABGB § 1092
MRG §§ 21 ff
Einer echten Pauschalmietzinsvereinbarung, bei der unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Betriebskosten ein Globalbetrag zu entrichten ist, läßt eine gesonderte Einhebung der Betriebskosten auch im Anwendungsbereich des MRG nicht zu.