UStG § 2 Abs 1
EStG § 22 Abs 1 Z 3
Eine in Form einer Innengesellschaft (GesnbR) geführte ärztliche Praxisgemeinschaft ist umsatzsteuerlich nicht als Steuersubjekt anzusehen. Einkommensteuerlich kann eine Mitunternehmerschaft vorliegen, wenn die Gesellschafter am Betriebserfolg und an den stillen Reserven sowie am Firmenwert beteiligt sind.