VersVG § 6 Abs 3
Allg Feuerversicherungsbedingungen 1980 (AFB): Art 5
Der Zeitwertschaden tritt unabhängig vom Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes ein und ist vom Versicherer auch bei einem Verstoß gegen die Wiederherstellungsklausel der AFB zu ersetzen, wenn diese Verletzung nicht auf Vorsatz des Versicherten beruht, wofür dieser beweispflichtig ist.