vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Feststellungsinteresse des Schadenersatzgläubigers bei Mithaftung Dritter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 107 Heft 4 v. 1.4.1986

ZPO § 228

ABGB: §§ 891, 1301 f

Der Geschädigte hat gegenüber dem Schädiger Anspruch auf sofortigen und vollständigen Nachteilsausgleich, ohne den Eingang von Zahlungen Dritter abwarten zu müssen, gegen die er aus Anlaß der schädigenden Handlung unmittelbar oder kraft Forderungsüberganges Ansprüche erworben hat. Es fehlt daher an einem Feststellungsinteresse bezüglich der Ersatzpflicht des Schädigers.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!