vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 90 Heft 3 v. 1.3.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

Zahlreiche Krankenstände und nachfolgende dauernde Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen die Kündigung. Hiebei ist es rechtlich unbedeutend, ob im Zeitpunkt der Kündigung nur die Krankenstände als Grund angegeben wurden, da dem Bescheid jener Sachverhalt zugrundezulegen ist, der im Zeitpunkt seiner Erlassung als erwiesen anzunehmen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!