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Arbeitsplatzsicherungsgesetz: Neufassung geplant

ArbeitsrechtRdW 1986, 83 Heft 3 v. 1.3.1986

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 1983 wurde der Wehrdienst als Zeitsoldat mit einer Verpflichtungsdauer bis zu 15 Jahren geschaffen. In einer im Zusammenhang damit vom NR angenommenen Entschließung wurde das BMS ersucht, im Arbeitsplatzsicherungsgesetz den Kündigungs- und Entlassungsschutz für Zeitsoldaten mit maximal vier Jahren zu begrenzen. Dies wurde vom BMS zum Anlaß genommen, den Entwurf einer Neufassung des APSG unter Einbeziehung des Zivildienstes und Berücksichtigung auch anderer Rechtsänderungen sowie von Beschlüssen der Arbeitsrechts-Kodifikationskommission auszuarbeiten und zur Begutachtung auszusenden.

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