RabG: §§ 1, 9, 12
UWG §§ 1, 14
War nur ein Stück einer schwer absetzbaren Ware vorhanden und wußte dies der Käufer, kann der Eindruck einer Bevorzugung für den einzigen Abnehmer durch die Gewährung eines Preisnachlasses nicht entstehen.
RabG: §§ 1, 9, 12
UWG §§ 1, 14
War nur ein Stück einer schwer absetzbaren Ware vorhanden und wußte dies der Käufer, kann der Eindruck einer Bevorzugung für den einzigen Abnehmer durch die Gewährung eines Preisnachlasses nicht entstehen.