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Ablöse für den Verzicht auf Kündigungsgründe

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 80 Heft 3 v. 1.3.1986

MRG §§ 27 Abs 2 lit b, 30 Abs 2 Z 4 und 6

Eine erlaubte Vereinbarung iSd § 27 Abs 2 lit b MRG liegt nur dann vor, wenn der Vermieter sowohl auf den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG als auch auf den nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG verzichtet, da nur dann der Mieter einen wirklich wirksamen zusätzlichen Kündigungsschutz erhält.

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