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Terminsverlust- und Rücknahmeklausel in Leasingvertrag sittenwidrig - Anwendbarkeit des § 1052 ABGB auf Leasingverträge

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 75 Heft 3 v. 1.3.1986

ABGB §§ 879 Abs 3, 1052

KSchG § 13

Die Vertragsbestimmung in einem Leasingvertrags-Formblatt, daß der Leasinggeber alle Leasingraten unter Aufrechterhaltung des Vertrages fälligstellen und gleichzeitig dem Leasingnehmer die Nutzung des Leasinggegenstandes entziehen kann, benachteiligt den Leasingnehmer gröblich und ist daher nach §§ 879 Abs 3 ABGB nichtig.

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