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Literatur und Information

WirtschaftsrechtRdW 1986, 75 Heft 3 v. 1.3.1986

Die Abtretbarkeit von Mietrechten

bejaht P. Bydlinski in JBl 1985, 728; die Zession richte sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 1392 ff ABGB, die Zustimmung des Vermieters sei daher keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Durch die Abtretung werde eine - in manchen Fällen von Mieter und Drittem (Zessionar) erwünschte - direkte Beziehung zwischen Drittem und Vermieter hergestellt.

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