1. Als Reaktion auf die jüngste Krise der verstaatlichten Industrie wurde vor kurzem vom Parlament eine Totalreform des ÖIGG beschlossen1). Die „Österreichische Industrie-Verwaltungs-AG“ wird zur „Österreichischen Industrie-Holding AG“ umfirmiert und gibt als solche dann auch dem neuen Gesetz seinen Namen. Materiell machen zwei Punkte das Herzstück der Reform aus, die - in den Medien vieldiskutierte - Ausschaltung des Parteienproporzes im Aufsichtsrat der ÖIAG und die - in der Öffentlichkeit kaum beachtete - Umgestaltung der „Verstaatlichten“ zum echten Konzern im Rechtssinne mit der ÖIAG als de iure leitungsbefugter Konzernspitze2).