EStG: § 16
Erneuert der Stpfl das schadhafte Flachdach seines zweigeschoßigen Hauses, so liegen sofort abzugsfähige Werbungskosten auch dann vor, wenn zeitgleich im Obergeschoß erheblicher Herstellungsaufwand (Um- und Einbauarbeiten) ange-
EStG: § 16
Erneuert der Stpfl das schadhafte Flachdach seines zweigeschoßigen Hauses, so liegen sofort abzugsfähige Werbungskosten auch dann vor, wenn zeitgleich im Obergeschoß erheblicher Herstellungsaufwand (Um- und Einbauarbeiten) ange-