Mit Erl 31. 12. 1985 (AÖF 1986/19) hat das BMF die LStR 1986 veröffentlicht, welche bereits die durch das AbgÄG 1985 mit Wirkung ab 1. 1. 1986 geschaffene Rechtslage behandeln. Insbesondere enthalten die LStR 1986 Aussagen zu den Einnahmen, Werbungskosten, Sonderausgaben, nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung, zu den nicht unter die Einkünfte fallenden Leistungen gem § 26 EStG und zu den außergewöhnlichen Belastungen. In den folgenden Heften soll schwerpunktsmäßig auf wesentliche Änderungen näher eingegangen werden. Zu den LStR 1986 siehe in diesem Heft den Beitrag von Schuch hinsichtlich der Unterhaltsleistungen an Kinder sowie den Beitrag zu den Garagierungskosten.