AlVG § 25 Abs 1
Überstiegen Arbeitslosengeld und gleichzeitig bezogenes Krankengeld das während der Erwerbstätigkeit erzielte Bruttoentgelt, so mußte der Empfänger jedenfalls erkennen, daß die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte.
VwGH 13. 9. 1985, 84/08/0116