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Keine Außenseiterwirkung des Kollektivvertrages auf Arbeitgeberseite

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 53 Heft 2 v. 1.2.1986

ArbVG §§ 8 Z 1, 12 Abs 1

Die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages treten zwar auch für nicht kollektivvertragsangehörige Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers ein, jedoch gilt dies nicht analog für Arbeitgeber-Außenseiter.

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