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Geltendmachung nicht durch Pauschalentlohnung abgegoltener Überstundenvergütungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 51 Heft 2 v. 1.2.1986

AZG § 10 Abs 1

1. Ein Überstundenpauschale hindert den Arbeitnehmer nicht, darüber hinausgehende Ansprüche zu erheben, wenn und soweit sein unabdingbarer gesetzlicher Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeitsleitung durch das Pauschale nicht gedeckt ist.

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