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Arbeitskräfteüberlassung: Neuregelung geplant

ArbeitsrechtRdW 1986, 49 Heft 2 v. 1.2.1986

Nach einem im Jänner zur Begutachtung ausgesandten Entwurf des BMS soll die sog „Leiharbeit“ durch ein „Arbeitskräfteüberlassungsgesetz“ (AÜG) und Änderungen bzw Anpassungen im AMFG und im ArbVG einer gesetzlichen Neuregelung unterzogen werden, nachdem die Regelung dieser Materie in § 9 Abs 4 AMFG1)1)Danach gilt als für Private verbotene Arbeitsvermittlung die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften an Dritte, sofern dem Überlasser dienstgeberähnliche Befugnisse zukommen, ohne daß er entsprechende Pflichten, insb das wirtschaftliche Wagnis, auf längere Dauer und unabhängig davon übernimmt, ob eine Beschäftigung nachgewiesen werden kann. offenbar nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen konnte2)2)Zur derzeitigen Rechtslage und zu Vorschlägen für eine Neuregelung s insb die beiden vom BMS in Auftrag gegebenen Studien von Schnorr (Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Verbot oder Regelung?, Wien 1979) und Geppert (Die gewerbsmäßig betriebene Arbeitskräfteüberlassung im Spannungsfeld von Verbot und Neuordnung, Wien 1977).. Nachfolgend soll ein Überblick über die Regelungen des Entwurfes gegeben werden.

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