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Zum Zeitplan der Kündigung bei Kündigungsverboten

ArbeitsrechtWolfgang MazalRdW 1986, 46 Heft 2 v. 1.2.1986

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich auch durch Kündigung beendet werden. Darunter versteht man die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis zu beenden1)1)Vgl Floretta - Spielbüchler - Strasser, Arbeitsrecht I2, 190 f; Schwarz - Löschnigg, Arbeitsrecht2, 299 f.. So gesehen ist eine Kündigung ein privates Gestaltungsrecht und kann als solches verschiedenen Beschränkungen unterworfen sein, die entweder gesetzlich normiert oder kraft privatautonomer Gestaltungsmacht zwischen den Parteien des Schuldverhältnisses vereinbart sein können. Eine dieser Beschränkungen ist das sogenannte Kündigungsverbot, ein Ausschluß des Kündigungsrechtes überhaupt.

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