StGB: §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, dritter Fall
Eigenmächtiges Herstellen eines Telefonanschlusses mit dem Ergebnis, daß die Gesprächseinheiten auf den Gebührenzählern fremder Telefonanschlüsse aufscheinen, erfüllt den objektiven Tatbestand des Betruges.
StGB: §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, dritter Fall
Eigenmächtiges Herstellen eines Telefonanschlusses mit dem Ergebnis, daß die Gesprächseinheiten auf den Gebührenzählern fremder Telefonanschlüsse aufscheinen, erfüllt den objektiven Tatbestand des Betruges.