GmbHG: § 15 a
Die Rücktrittserklärung des Geschäftsführers einer GmbH kann dem Registergericht gegenüber nicht wirksam abgegeben werden.
Der ausgeschiedene Geschäftsführer hat das Recht auf Bestellung eines Notgeschäftsführers gem § 15 a GmbHG, wenn die Gesellschaft keinen anderen Geschäftsführer hat und bestellt.