EStG §§ 22, 23
UStG § 10 Abs 2 Z 7
Die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn die Ausarbeitung der Gutachten auf der Basis bereits vorhandener wissenschaftlicher Methoden erfolgt und zu keinen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führt. Dies gilt auch dann, wenn die in den Gutachten angestellten Berechnungen äußerst kompliziert sind und eine spezielle Fachausbildung erfordern.