AlVG § 21 Abs 1
Ein Entgelt ist unabhängig vom jeweiligen Abrechnungs- oder Auszahlungsmodus nur dann iSd § 21 Abs 1 dritter Satz AlVG nach Monaten „bemessen“, wenn monatlich ein bestimmter (fixer) Betrag als Entlohnung vorgesehen ist.
VwGH 6. 3. 1986, 84/08/0152