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Bedeutung der Kontonummer bei Banküberweisung - Kondiktion bei Überweisung auf das Konto des Vertreters

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 335 Heft 11 v. 1.11.1986

AGBöKr: Pkt 13 Abs 1

ABGB §§ 1017, 1431

Pkt 13 Abs 1 AGBöKr, wonach die Kreditunternehmung berechtigt ist, Aufträge des Kontoinhabers oder eines Dritten allein auf der Grundlage der im Überweisungsauftrag angeführten Kontonummer auszuführen, ohne die Übereinstimmung dieser Kontonummer mit dem aufscheinenden Begünstigten überprüfen zu müssen, ist nicht sittenwidrig.

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