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Folgen der Aufhebung von Teilen des § 29 GewStG

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 323 Heft 10 v. 1.10.1986

GewStG: § 29 Abs 2 und 3 idF vor dem AbgÄG 1984

Nach Aufhebung des § 29 Abs 2 und 3 GewStG (VfGH 11. 3. 1986, G 241, 242/1985, s BGBl 1986/276) besteht für die Stellung eines Antrages eines Steuerschuldners oder einer beteiligten Gemeinde auf Festsetzung des Steuermeßbetrages nach der Lohnsumme keine Befristung.

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