EStG § 16 Abs 1
Zahlungen, die ein türkischer Gastarbeiter an seinen Staat leistet, um den Wehrdienst zu verkürzen, sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der StPfl bei Ableistung des normalen Wehrdienstes seinen Arbeisplatz verlieren würde.