EStG § 6, § 7, § 20 Abs 1 Z 3
Die Aufwendungen für die Anschaffung von Orientteppichen als Einrichtung für eine Kanzlei etc sind idR nicht um eine Repräsentationstangente zu kürzen.
FG Saarland 14. 2. 1986, I 25/85
EStG § 6, § 7, § 20 Abs 1 Z 3
Die Aufwendungen für die Anschaffung von Orientteppichen als Einrichtung für eine Kanzlei etc sind idR nicht um eine Repräsentationstangente zu kürzen.
FG Saarland 14. 2. 1986, I 25/85