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Strafen für die Überladung eines LKW nicht abzugsfähig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 321 Heft 10 v. 1.10.1986

EStG § 4 Abs 4

Werden gegen einen Frächter wegen Überladung der LKW-Züge Strafen verhängt, die der Frächter im Hinblick auf den mit der Überladung verbundenen Geschäftserfolg gleichsam einplant, sind diese in Anbetracht der Bedeutung der mißachteten Vorschriften für die Verkehrssicherheit nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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