EStG: § 33 Abs 9
Das BMF vertritt die Ansicht, daß der Wirtschaftskurs gem § 33 Abs 9 EStG nicht für die Umrechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen Anwendung finden kann. Weiters wird die Auffassung vertreten, daß in Zollausschlußgebieten Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte nur in österr Schilling und nicht auch in ausländischer Währung eingetragen werden dürfen.