vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Praxiswert bei Erwerb durch eine Kapitalgesellschaft

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1986, 319 Heft 10 v. 1.10.1986

Wird von einer Kapitalgesellschaft ein Praxiswert erworben, so ist dieser dann nicht abschreibbar, wenn der bisherige Freiberufler als Geschäftsführer oder leitender Angestellter weiter tätig ist (vgl Abschn 36 Abs 1 EStR 1984 und VwGH 3. 5. 1986, 83/14/0089, 0094). Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Veräußerer nur vorläufig tätig ist; bis zur Beendigung der Tätigkeit des Veräußerers ist der Firmenwert nicht abnutzbar. Eine anfängliche Mitarbeit des Veräußerers als Konsulent ist hingegen für die Abnutzbarkeit dann nicht schädlich, wenn der Veräußerer nicht nach außen den Klienten gegenüber als Alleinverantwortlicher auftritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!