EStG: § 2
Die Stichtagsregelung des Abschn 5 EStR 1984 (strenge Liebhabereibeurteilung erst für Beteiligungen, die nach dem 31. 12. 1984 eingegangen worden sind) gilt dann nicht, wenn bei Altbeteiligungen die Tätigkeit der Personengesellschaft selbst als Liebhaberei zu werten ist.