GewStG: § 1
Eine GmbH & Co KG, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat, unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
BFH 26. 3. 1985, VIII R 260/81
GewStG: § 1
Eine GmbH & Co KG, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat, unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
BFH 26. 3. 1985, VIII R 260/81