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GmbH & Co KG vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 295 Heft 9 v. 1.9.1985

GewStG: § 1

Eine GmbH & Co KG, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat, unterliegt nicht der Gewerbesteuer.

BFH 26. 3. 1985, VIII R 260/81

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