Durch die Diskussion der letzten Monate (vgl RdW 1985, 258, Schonfrist für Verlustbeteiligungen) wird die Frage immer aktueller, welche Vorteile die Kombination von Kapitalgesellschaften mit stillen Gesellschaften bringt und welche abgabenrechtlichen Probleme sich an diese kombinierte Art der Finanzierung knüpfen. Im folgenden sollen nur ertragsteuerliche Auswirkungen untersucht werden.